Willkommen bei der DDV-Robinsonliste für Unternehmen!

Wir freuen uns, dass Sie sich für den Bezug der Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbandes e. V. interessieren. Hier finden Sie alle Informationen rund um unser bewährtes Verbraucherschutzinstrument, über den Bezug der Liste und die Vorteile für Unternehmen.

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DDV-Robinsonliste – ein Klassiker im Verbraucherschutz
Als erste Werbesperrliste am Markt gilt die DDV-Robinsonliste seit 1971 als zuverlässiges Instrument zum Schutz vor unerwünschter Briefwerbung. Ihre hohe Akzeptanz zeigt sich u. a. darin, dass Verbraucherverbände und Medien regelmäßig auf die DDV-Robinsonliste verweisen. Diese verfügt zur Zeit über 1,1 Millionen Adressen (Stand Mai 2021).

Ausschlussverfahren – Der Verbraucher hat die Wahl, Unternehmen den Vorteil
Die Robinsonliste bietet zwei Optionen für den Eintrag:

  • Verbraucher können eine Zusendung von Briefwerbung durch Unternehmen, mit denen sie bisher nicht in Kontakt standen, pauschal ablehnen.
  • Sie können anhand von 13 Kategorien nur bestimmte Produkte- und Themenkreise „sperren“ lassen.

Verbraucherwünsche werden respektiert
Die individuellen Interessen der Konsumenten können daher noch besser berücksichtigt werden. Dieses Ausschlussverfahren hebt die DDV-Robinsonliste von allen anderen Angeboten im Markt ab. Für Unternehmen bleibt somit wertvolles Kundenpotential erhalten.